Verlängerung des Förderprogramms „Lebendige Zentren – Aktive Stadt“, Altstadtkern Ahrweiler

Die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler wurde im Jahr 2009 mit dem Gebiet „Altstadtkern Ahrweiler“ in das Bund-Länder-Programm „Historische Stadtbereiche“, jetzt „Lebendige Zentren – Aktive Stadt“, aufgenommen.

Im Rahmen des Programms sollen historische Stadtkerne mit denkmalwerter und stadtbildprägender Bausubstanz gesichert, erhalten und in ihrer Funktion zeitgemäß weiterentwickelt werden.

Zu diesem Zweck besteht daher die Möglichkeit umfängliche private Maßnahmen im Altstadtkern Ahrweiler mit Städtebaufördermitteln des Bundes, des Landes Rheinland-Pfalz sowie der Stadt zu unterstützen. Grundsätzlich endete die Laufzeit des Programms mit Ablauf des Jahres 2023, wurde aber nun um weitere drei Jahre verlängert. Daher möchte die Stadt nochmals auf die Möglichkeit der Antragstellung bis spätestens 31.12.2026 aufmerksam machen. Die Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen muss innerhalb von 2 Jahren nach Vertragsabschluss beendet sein.

Was sind die Ziele der Förderung?
Nach den rechtlichen Vorgaben des Bundes und des Landes dient die Förderung vorrangig der Umsetzung von Maßnahmen für Zwecke der Mängel- und Missstandsbeseitigung, der Denkmalpflege, der Stadtbildpflege und –verbesserung sowie der energetischen Verbesserung. Unter Berücksichtigung dessen können Maßnahmen, die der Sicherung und der Aufwertung des privaten Gebäudebestandes dienen, gefördert werden.

Wie und in welchem Rahmen kann gefördert werden?
Voraussetzung für die Förderung ist der Abschluss einer entsprechenden schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Eigentümer/der Eigentümerin der Immobilie und der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler. Erst nach Abschluss der Vereinbarung darf die Bautätigkeit aufgenommen werden. Es können nur Maßnahmen gefördert werden, die noch nicht begonnen worden sind. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Was kann gefördert werden?
Sofern die förderrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann im Fördergebiet eine umfassende bauliche Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahme durch öffentliche Mittel finanziell unterstützt werden.

Zu den förderungsfähigen Einzelmaßnahmen gehören insbesondere:

· Sicherung des Gebäudes (z. B. Erneuerung Dach, Beseitigung von Schäden am Mauerwerk)

· Verbesserung des Wohnumfeldes (z. B. Fassaden- und Dachbegrünung, Schaffung zusätzlicher Grün- und Freiflächen)

· Fassadensanierung (z. B. Erneuerung Wandputzen, Wiederherstellung ursprünglicher Fassadengliederungen)

· Energetische Verbesserung (z. B. Wärmedämmung Außenhaut/Dach, Einbau Wärmeschutzglasfenster)

· Heizung (z. B. Neueinbau, Verbesserung des Heizungssystems zur Energieeinsparung)

· Installation/Sanitäre Anlagen (z. B. Modernisierung der Wasser-, Gas- und Elektroinstallationen, Schaffung/Verbesserung sanitäre Einrichtungen)

· Verbesserung des Grundrisses (z. B. Anpassung der Gebäudegrundrisse an zeitgemäße Wohn- und Arbeitsverhältnisse, Ausbau Dachgeschoss, Zusammenlegung von Verkaufsräumen)

· Herstellung Barrierefreiheit (z. B. alters- und behindertengerechte Umbauten durch Einbau barrierefreier Sanitäreinrichtungen, Schaffung breiterer Türöffnungen, Schaffung niveaugleicher Gebäudezugänge)

Eine Förderung weiterer Maßnahmen ist grundsätzlich möglich, sofern diese den Zielsetzungen des Programms entsprechen. Für eine Förderung müssen mehrere Einzelmaßnahmen zu einer möglichst umfassenden Modernisierungs- bzw. Instandhaltungsmaßnahme zusammenfasst werden. Eine Förderung von reinen Unterhaltungsarbeiten ist nicht möglich.

Ausgenommen von der Städtebauförderung ist die Beseitigung von Flutschäden, welche durch Versicherungsleistung oder über den Wiederaufbaufonds finanziert werden.

Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form der Auszahlung eines Kostenerstattungsbetrages. Bei der Ermittlung dieses Betrages werden 90% der förderfähigen Gesamtkosten berücksichtigt. Der Kostenerstattungsbetrag beträgt max. 30% der berücksichtigungsfähigen Kosten, höchstens jedoch 30.000 €.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.bad-neuenahr-ahrweiler.de/buergerservice/foerderprogramme/staedtebaufoerderung/

Kontakt / Beratung
Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler
Abteilung Stadtplanung
Hauptstraße 116
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Email: stadtplanung(at)bad-neuenahr-ahrweiler.de