Abrechnungen für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung kommen im Februar 2024

Die Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler informiert, dass in Kürze die jährlichen Abrechnungen über die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung versendet werden. Abgerechnet werden die Wasserzählergrundgebühr, die bezogene Wassermenge, Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung und der wiederkehrende Beitrag Niederschlagswasser für das Jahr 2023. Ferner erfolgt die Anforderung der Vorausleistungen für das Jahr 2024. Diese Vorausleistungen werden grundsätzlich vierteljährlich zur Mitte eines Quartals zur Zahlung fällig.

Für Fragen zu den Abrechnungen stehen die Mitarbeitenden des städtischen Wasserwerkes und Abwasserwerkes unter Tel. 02641 87-177 oder 02641 87-142 gerne zur Verfügung. Bei Rückfragen zur Zahlungsabwicklung ist die Stadtkasse unter 02641 87-182 oder 02641 87-238 zu erreichen.

Es wird um Verständnis gebeten, wenn in den ersten Tagen nach dem Versand der Abrechnungen die Telefonleitungen häufig belegt und die zuständigen Ansprechpartnerinnen und -partner nicht sofort erreichbar sind. Es wird empfohlen, etwaige Änderungen, beispielsweise zu Adressen, Namen oder Wechsel des Grundeigentums, schriftlich mitzuteilen.

Vorteilhaft ist die Teilnahme am Abbuchungsverfahren. Dies erspart nicht nur Zeit und Wege, sondern bei verspäteter Zahlung auch unnötige Kosten an Mahngebühren und Säumniszuschlägen. Das SEPA-Lastschriftmandat, das jederzeit widerrufen werden kann, muss der Stadtverwaltung – Stadtkasse – schriftlich und unterschrieben mitgeteilt werden. Das Formular zur Teilnahme am Abbuchungsverfahren kann unter Tel. 02641 87-182 oder 02641 87-238 angefordert werden bzw. steht auch im Stadtportal unter www.bad-neuenahr-ahrweiler.de (Stadtverwaltung, Bürgerservice, Formulare) zur Verfügung.