Wer schon einmal in Hundekot getreten ist, weiß wie unangenehm das anschließende Säubern des Schuhwerks ist. Die oftmals verniedlichend als „Häufchen“ bezeichnete Hinterlassenschaft ist aber von „Herrchen“ oder „Frauchen“ zu entfernen. Dies sagt nicht nur der menschliche Anstand, sondern auch eine entsprechende städtische Verordnung.
Die Hundehalter sind hier in der Pflicht. Dazu heißt es wörtlich in der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler: „Halter und Führer von Tieren, insbesondere Hundehalter und –führer, müssen dafür sorgen, dass diese öffentliche Anlagen und Gehflächen öffentlicher Straßen nicht mehr als verkehrsüblich verunreinigen. Zur Beseitigung eingetretener Verunreinigungen sind Halter und Führer nebeneinander in gleicher Weise unverzüglich verpflichtet.“ Das heißt: Hundebesitzer müssen die „Tretminen“ ihrer Vierbeiner einsammeln.
Zum Teil stehen dafür entsprechende Abfallbehälter mit kostenlosen Hundekot-Tüten bereit. Ansonsten reicht auch eine mitgebrachte Tüte oder Zeitungspapier, in dem der Hundehalter das Geschäft seines Vierbeiners mitnehmen und in einen Abfallbehälter entsorgen kann.
„Hundekot hat auf den Bürgersteigen, in den Parks und vor allem auf Kinderspielplätzen nichts zu suchen“, berichtet Jörg Zinn, bei der Stadtverwaltung als Abteilungsleiter zuständig für Sicherheit, Ordnung und Verkehr. Auf Spielplätzen, auf denen Hunde nicht mitgeführt werden dürfen, bedeuten diese Exkremente zudem eine Gesundheitsgefahr für spielende Kinder.
Die Mitarbeiter des städtischen Betriebshofes sind ständig bemüht nicht nur allen Bürgerinnen und Bürgern, sondern auch den Gästen und Besuchern ein sauberes Stadtbild zu präsentieren. Daher setzt die Stadtverwaltung auf Einsicht und appelliert an alle Hundebesitzer, die Gefahrenabwehrverordnung zu beachten und auch den Aufforderungen der kommunalen Vollzugsbeamten des Ordnungsamtes zu folgen. Hundehalter, die immer noch uneinsichtig sind, müssen mit gebührenpflichtigen Verwarnungen rechnen.