Bekanntmachung

I.

Die Wahl zum Ortsbeirat des Ortsbezirks Heppingen wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl ohne Bindung an vorgeschlagene Bewerberinnen und Bewerber und ohne das Recht der Stimmenhäufung (kumulieren) durchgeführt (§ 22 des Kommunalwahlgesetzes - KWG -).

Männer und Frauen sind gleichberechtigt (Artikel 3 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes). Im Ortsbeirat des Ortsbezirks Heppingen waren zwei Monate vor der Wahl 1 Frau und 4 Männer vertreten.

II.

Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 25.04.2024 den von der Partei Christlich Demokratische Union Deutschlands, CDU, eingereichten Wahlvorschlag für die Wahl zum Ortsbeirat des Ortsbezirks Heppingen mit folgenden Bewerberinnen und Bewerbern zugelassen: