Öffentliche Bekanntmachung

I.

Paritätsbezogene Angaben gem. § 24 Abs. 4

i. V. m. §§ 17 Abs. 4 Satz 4 bzw. 18 Abs. 2 Satz 5 KWG

1. Männer und Frauen sind gleichberechtigt (Art. 3 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes).

2. Der Geschlechteranteil in der Vertretungskörperschaft zwei Monate vor der Wahl beträgt
1 (F) zu 6 (M).

3. Die paritätsbezogenen Angaben nach § 17 Abs. 4 Satz 4 bzw. § 18 Abs. 2 Satz 5 KWG sind nachstehend für jeden Wahlvorschlag getrennt aufgeführt.

II.

Der Wahlausschuss der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler hat in seiner Sitzung am 25.04.2024 die nachstehenden Wahlvorschläge für die Wahl des Ortsbeirats des Ortsbezirks Heimersheim am 9. Juni 2024 zugelassen, die hiermit bekannt gemacht werden.

Bad Neuenahr-Ahrweiler, den 30.04.2024

In Vertretung

Peter Diewald

als Wahlleiter für die Wahl zum Ortsbeirat