Öffentliche Bekanntmachung

I.

Paritätsbezogene Angaben gem. § 24 Abs. 4

i. V. m. §§ 17 Abs. 4 Satz 4 bzw. 18 Abs. 2 Satz 5 KWG

1. Männer und Frauen sind gleichberechtigt (Art. 3 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes).

2. Der Geschlechteranteil in der Vertretungskörperschaft zwei Monate vor der Wahl beträgt
2 (F) zu 8 (M).

3. Die paritätsbezogenen Angaben nach § 17 Abs. 4 Satz 4 bzw. § 18 Abs. 2 Satz 5 KWG sind nachstehend für jeden Wahlvorschlag getrennt aufgeführt.

II.

Der Wahlausschuss der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler hat in seiner Sitzung am 25.04.2024 die nachstehenden Wahlvorschläge für die Wahl des Ortsbeirats des Ortsbezirks Bad Neuenahr am 9. Juni 2024 zugelassen, die hiermit bekannt gemacht werden.

Bad Neuenahr-Ahrweiler, den 30.04.2024

In Vertretung

Peter Diewald

als Wahlleiter für die Wahl zum Ortsbeirat