I.
Paritätsbezogene Angaben gem. § 24 Abs. 4
i. V. m. §§ 17 Abs. 4 Satz 4 bzw. 18 Abs. 2 Satz 5 KWG
1. Männer und Frauen sind gleichberechtigt (Art. 3 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes).
2. Der Geschlechteranteil in der Vertretungskörperschaft zwei Monate vor der Wahl beträgt
3 (F) zu 6 (M).
3. Die paritätsbezogenen Angaben nach § 17 Abs. 4 Satz 4 bzw. § 18 Abs. 2 Satz 5 KWG sind nachstehend für jeden Wahlvorschlag getrennt aufgeführt.
II.
Der Wahlausschuss der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler hat in seiner Sitzung am 25.04.2024 die nachstehenden Wahlvorschläge für die Wahl des Ortsbeirats des Ortsbezirks Ahrweiler am 9. Juni 2024 zugelassen, die hiermit bekannt gemacht werden.
Bad Neuenahr-Ahrweiler, den 30.04.2024
In Vertretung
Peter Diewald
als Wahlleiter für die Wahl zum Ortsbeirat