Wie kann die Strategie aussehen, um im Stadtgebiet bis 2040 eine treibhausneutrale und zugleich sichere Wärmversorgung sicherzustellen? Dieser grundsätzlichen Frage widmet sich der kommunale Wärmeplan, den die Stadtverwaltung gemeinsam mit einem beauftragten Dienstleister erarbeitet hat Der Endbericht dazu, der sich mit den Bausteinen Bestandsanalyse, Potenzialanalyse, Zielszenario und schließlich der Wärmewendestrategie befasst, wurde jetzt im Haupt- und Finanzausschuss öffentlich vorgestellt.
In der Bestandsanalyse wurden der aktuelle Wärmebedarf und die bestehende Infrastruktur umfassend untersucht. Dabei zeigt sich, dass ein Großteil der Gebäude vor 1979 errichtet wurde und daher ein hohes Sanierungspotenzial aufweist. Fossile Energieträger, insbesondere Erdgas und Heizöl, dominieren die gegenwärtige Wärmeversorgung und verursachen den Großteil der CO2-Emissionen.
Die Potenzialanalyse identifizierte Möglichkeiten, um erneuerbare Energien zu nutzen. Als Quellen für die zukünftige Wärmeversorgung gelten: Solarthermie auf Freiflächen und Dächern, oberflächennahe Geothermie, Luftwärmepumpen und Biomasse. Zudem bietet die energetische Sanierung von Gebäuden, insbesondere jener, die vor 1978 erbaut wurden, ein erhebliches Einsparpotenzial.
Es wurde ein Zielszenario sowie eine Wärmewendestrategie erstellt. Im Rahmen dessen wurden Fokusgebiete für Wärmenetze definiert. Das sind die Bereiche im Stadtgebiet, die für den Ausbau von Wärmenetzen als besonders geeignet erscheinen, hinzu kommen die Gebiete zur Einzelversorgung.
Mit welchen Maßnahmen könnte eine klimafreundliche Wärmeversorgung erreicht werden?
Der Endbericht liefert Antworten. So sollte sich der Blick auf die Fokusgebiete richten, die im Rahmen von Machbarkeitsstudien genauer untersucht werden. Empfohlen wird auch eine Energieberatungskampagne. Diese könnte Impulse für erneuerbare Heizmöglichkeiten geben und Wege der energieeffizienten Gebäudesanierung aufzeigen. Ein Faktor der zukünftigen Fernwärmeversorgung könnte auch der Ausbau der Solarthermie sein. Und die Stadt soll als Vorbild dienen: sie könnte die Energieeffizienz der kommunalen Gebäude erhöhen – und dies sowohl investiv als auch nicht-investiv.
Was sind die nächsten Schritte?
Zeitnah nach der Vorstellung der Ergebnisse in den politischen Gremien sollen die Ergebnisse den Bürgerinnen und Bürger in Form einer Informationsveranstaltung präsentiert werden. Hierzu wird es am Dienstag, 26. November, ab 18 Uhr eine Abendveranstaltung geben, in welcher die Verwaltung gemeinsam mit dem Dienstleister, den Ahrtal-Werken sowie der Energieagentur RLP den Wärmeplan vorstellt, einordnet und die weiteren Schritte skizziert. Interessierte können sich bis Donnerstag, 21. November, per E-Mail an klima@bad-neuenahr-ahrweiler.de oder Telefon unter 02641/87 – 288 anmelden.
Die im kommunalen Wärmeplan definierten Maßnahmen sollen von der Verwaltung sowie den Ahrtal-Werken nach und nach umgesetzt werden. Wichtig: Die aktuelle Situation des Wiederaufbaus ist dabei zu beachten. Bereits im kommenden Jahr soll mit der Arbeit an den Machbarkeitsstudien der Fokusgebiete und mit der Energieberatungskampagne begonnen werden.
Im Rahmen des Energiecontrollings sollen zugleich die Energieverbräuche kommunaler Liegenschaften geplant gesenkt und mit einer Strategie versehen werden. Die Stadt unterstützt zudem den Ausbau von Solarthermie auf kommunalen Flächen und die Schaffung von planungsrechtlichen Voraussetzungen.
Über den kommunalen Wärmeplan entscheidet am Montag, 18. November, letztendlich der Stadtrat. Die bisherige Beschlussfassung sieht vor, dass dann die Verwaltung und die Ahrtal-Werke beauftragt werden, die Energieversorgungsinfrastruktur im Stadtgebiet auf dieser Grundlage gemeinschaftlich weiterzuentwickeln. Wie es die gesetzlichen Vorgaben im Rahmen des Wärmeplanungsgesetzes vorsehen, sollte der Wärmeplan dann mindestens alle fünf Jahre fortgeschrieben werden.
Kasten: Unterschied Wärmesatzung – Wärmeplanung
Die ökologische Wärmesatzung ist vom Stadtrat am 5. Februar 2024 beschlossen worden und wird zum 1. Januar 2025 in Kraft treten. Ein wichtiger Aspekt der Satzung ist die Einführung eines Anschluss- und Benutzungsrechts. Dieses berechtigt die Menschen im Satzungsgebiet, alsbald die Möglichkeit zur Nutzung von Fernwärme zu erhalten – auch wenn es derzeit noch keinen Zugang zu Fernwärme vor dem eigenen Haus gibt. Das ist besonders für Bestandsgebäude interessant, für welche die Fernwärmenutzung eine echte Alternative gegenüber der Wärmepumpe darstellt. Die Satzung sowie das genaue Satzungsgebiet als Lageplan können im Stadtportal eingesehen werden.
Hier der Link: https://www.bad-neuenahr-ahrweiler.de/buergerservice/ortsrechtsammlung/
Bei der Wärmeplanung handelt es sich um ein eigenständiges Projekt, das die Stadt zusätzlich zur Wärmesatzung verfolgt. Der Wärmeplan ist ein strategischer Plan, um den Wärmebedarf und die Wärmeversorgung auf kommunaler Ebene ganzheitlich zu planen. Er zeigt, wo im Stadtgebiet Potenzialflächen für verschiedene Wärmeversorgungsmöglichkeiten – darunter auch Fernwärme – vorhanden sind. Ziel ist es, eine treibhausgasneutrale, sichere und kostengünstige Wärmeversorgung zu gewährleisten. Die Wärmeplanung entfaltet formal jedoch zunächst weder gegenüber den Ahrtal-Werken als Energieversorger noch gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern oder Unternehmen eine unmittelbare Bindungswirkung.