Wie die neuen Hebesätze für die Realsteuern ab dem Jahr 2025 aussehen wird eine neue Satzung der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler regeln. Diese Werte, die dazu dienen, vor Ort die endgültige Grundsteuer zu berechnen, sind am Montag im Stadtrat verabschiedet worden. Demnach bleibt der Hebesatz für die Grundsteuer A – dies bezieht sich auf land- und forstwirtschaftliche Flächen – unverändert bei 345 Prozent. Der Hebesatz für die Grundsteuer B – für Wohnen und Gewerbe – wird von 465 auf 490 Prozent angehoben.
Diese Anhebung des Hebesatzes war erforderlich, da die Besteuerungsgrundlage durch die Rechtsänderung gesunken ist. Im Ergebnis bleibt das Steueraufkommen trotz dieser Anhebung unverändert, führt in der Gesamtbetrachtung also nicht zu einer Mehrbelastung der Bürgerinnen und Bürger. Die Hebesätze gelten jeweils für alle Steuerzahler einheitlich und wurden für die neue Grundsteuer ab 2025 neu festgelegt.
Wesentlich für die Frage, ob jemand mehr Grundsteuer als zuvor zahlen muss, ist die Wertentwicklung nach neuem Recht. Ob der Grundbesitz nach neuem Recht (also ab 2025) als besonders „wertvoll“, weniger „wertvoll“ oder eher „durchschnittlich“ einzustufen ist, darüber entscheidet das neue Grundsteuerrecht des Bundes. Wie hoch im Einzelfall der Messbetrag ist, ist jeweils im vorliegenden Messbescheid des Finanzamtes abzulesen. Auf diese Wertfeststellung haben die Städte keinen Einfluss.
Mit den Hebesätzen können Gemeinden schließlich errechnen, wie hoch im Einzelfall die Steuerschuld von Grundstückseigentümern ist. Dabei wird der Messbetrag mit dem jeweils geltenden Hebesatz multipliziert. Ein Beispiel: Messbetrag x Hebesatz Grundsteuer B = Höhe der zu zahlenden Grundsteuer. Bei einem Messbetrag von 100 Euro würde dies bedeuten: 100 € x 490 % = 490 €.
In der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler kommt es aufgrund der Reform und unter Berücksichtigung der ab 2025 geltenden Hebesätze in rund 5.400 Fällen zu einer Reduzierung der Steuerbelastung und in etwa 7.500 Fällen zu einer Steuererhöhung. Von diesen etwa 7.500 Fällen beträgt in rund 3.850 Fällen die Steuererhöhung maximal 100 € / Jahr. Wie das im Einzelfalle konkret aussieht, werden jeweils die Grundsteuerbescheide zeigen: Deren Versand erfolgt voraussichtlich im Januar 2025.
Flyer informiert über grundsätzliche Fragen
Grund für die Reform der Grundsteuer ist, dass die geltende Bewertung von Grundbesitz stark veraltet ist und daher angepasst werden musste. Die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler selbst hat keinen Einfluss auf die neue Bewertung, dies ist im neuen Grundsteuerrecht des Bundes geregelt. Details und weiterführende Informationen bietet ein Flyer, den die Stadt erstellt hat.
Das Faltblatt wird in Kürze als Beileger über die Stadtzeitung an die Haushalte im Stadtgebiet verteilt. Parallel finden Sie Fragen und Antworten und weiterführende Informationen zur Grundsteuerreform auf der Startseite des Stadtportals.