Das Wasserwerk informiert: Zähleruhren gegen Frost sichern

Auch wenn die gegenwärtige Witterung noch keinen Wintereinbruch vermuten lässt, weist das städtische Wasserwerk Hauseigentümerinnen und -eigentümer im Stadtgebiet von Bad Neuenahr-Ahrweiler bereits vorsorglich darauf hin, die in ihren Haushalten und Gewerbeobjekten verbauten Wasseruhren gegen Frost abzusichern. Dies gilt insbesondere auch für Gebäude, die flutbedingt noch nicht beheizt werden können oder noch nicht vollständig wiederhergestellt sind.

Vielen Eigentümerinnen und Eigentümern von Wohnimmobilien ist nicht bewusst, dass Messeinrichtungen (= ‚Wasseruhren‘) zur Nachhaltung ihres Wasserverbrauchs häufig witterungsanfällig sind und durch Frost beschädigt werden können. Auch wenn die Messeinrichtungen im Haus Eigentum des Wasserversorgers sind, endet die Haftung des Versorgers für Witterungsschäden am ersten Absperrventil vor der Wasseruhr. Besitzerinnen und Besitzer sind daher in der Pflicht, eigenständig geeignete Schutzmaßnahmen zur Isolierung der Wasseruhren zu ergreifen. Hier eignen sich trockene Dämmstoffe wie beispielsweise Glas- oder Holzwolle, Säcke oder Schaumstoffe. Absperrhahn und Wasserzähler sollten jedoch jederzeit zugänglich bleiben.

Festgestellte Schäden am städtischen Wasserleitungsnetz können dem Wasserwerk unter der Rufnummer 02641/87-146, in dringenden Notfällen auch außerhalb der Dienstzeiten unter der Rufnummer 02641/87-244 gemeldet, werden.