Mit dem Baustart der ersten drei dauerhaften Brücken über die Ahr stehen in diesem Jahr in Bad Neuenahr-Ahrweiler wichtige Meilensteine im Wiederaufbau an. Nachdem die Heppinger Brücke in der ersten August-Hälfte den Anfang gemacht hat, ist der Baustart an der Landgrafenbrücke ab KW 41 (ab Montag, 7. Oktober) vorgesehen, der Baubeginn der Brücke Bachemer Straße folgt dann in KW 42 (ab Montag, 14. Oktober).
Bei der Flutkatastrophe im Juli 2021 wurde die Bachemer Brücke als Teil der kritischen Infrastruktur in Bad Neuenahr-Ahrweiler zerstört. Die vor der Flut vorhandene Brücke hatte eine Spannweite von rund 63 Metern, verteilt auf zwei Felder. Im Zuge des Wiederaufbaus des Verkehrsnetzes soll nun ein Ersatzneubau errichtet werden, der die beiden Stadtteile Ahrweiler und Bachem wieder verbindet.
Geplant ist ein gerade verlaufendes Bauwerk über die Ahr. Die Brücke wird im sogenannten Regelquerschnitt, der je Fahrtrichtung eine Fahrbahn für den Straßen- und Fahrradverkehr beinhaltet, ausgebildet. Der Gehweg verläuft beidseitig auf erhöhtem Niveau. Das Flussbett wird den hydraulischen Anforderungen entsprechend aufgeweitet und verläuft im direkten Bereich der Brücke nach der Umlegung geradlinig.
Die neue Brückenkonstruktion wird mit einer Spannweite von 69 Metern länger als die zerstörte Brücke. Das Bauwerk besteht aus einem Dreifeldträger, der als Stahl-Beton-Verbundbau ausgebildet wird. Durch die Wahl eines Dreifeldträgers konnte ein optimaler hydraulischer Abflussquerschnitt ausgearbeitet werden. Die neue Brücke ist beim Stahlüberbau in wetterfestem Stahl vorgesehen. Besonderer Blickfang wird die Weinrebenoptik in einzelnen Feldern des Geländers sein.
Die Gesamtbaukosten von etwa acht Millionen Euro werden mit Mitteln aus dem Wiederaufbaufonds abgedeckt.
Eine Sperrung von wenigen Wochen ist während der Bauphase gegen Ende 2025 vorgesehen für den Ausbau des Knotenpunktes St-Pius-Straße / Eifelstraße. Die genauen Daten mit Umleitungsbeschilderung werden frühzeitig mitgeteilt. Bis dahin ist ein Passieren der Baustelle für den Straßenverkehr sichergestellt.