Überarbeitung der städtischen Stellplatzrichtlinie geplant

Die Stadtverwaltung bereitet derzeit die Beratung über den Entwurf einer Neufassung der städtischen Stellplatzrichtlinie in den politischen Gremien vor – ein Thema, welches insbesondere für private Bauherrschaften, Planer und Planerinnen sowie für Investorinnen und Investoren im Baugewerbe von Bedeutung ist.

Was ist der Hintergrund?

In Genehmigungsverfahren zur Errichtung von Neubauten oder Umnutzungen bestehender Gebäude müssen auch Pkw-Parkplätze auf den jeweiligen Grundstücken nachgewiesen werden, was in finanzieller Hinsicht, aber auch mit Bezug auf die Flächeninanspruchnahme und -gestaltung bedeutsam sein kann.

Seit dem Erlass der städtischen Stellplatzrichtlinie von 2008 haben sich einige stadtentwicklungspolitisch relevante Rahmenbedingungen verändert. Die bisherigen Regelungsinhalte müssen daher in Teilen angepasst werden, da zum Beispiel Stellplatzanforderungen nicht mehr den aktuellen Verhältnissen entsprechen und die Garagenverordnung in 2022 aktualisiert wurde.

Was sind die wesentlichen Ziele und Inhalte?

Mit der Neufassung einer städtischen Stellplatz- und nun auch Fahrradabstellplatzrichtlinie soll ein stadtentwicklungspolitisch relevantes Steuerungsinstrument geschaffen werden, welches einen Beitrag leisten kann unter anderem

  • zur Förderung klimaschonender Mobilität (Attraktivitätssteigerung des Radverkehrs, Berücksichtigung von ÖPNV-Angeboten),
  • zur räumlichen und quantitativen Steuerung des ruhenden Verkehrs und
  • zur Schaffung eines praxistauglichen Regelwerks, das durch Ermessensspielräume in konkreten Fällen dazu beitragen kann, eine den jeweiligen örtlichen und funktionalen Rahmenbedingungen gerecht werdende Vorhabenplanung zu entwickeln.

Nicht zuletzt soll durch Regelungen zur Schaffung nutzergerechter Fahrradabstellplätze auch der steigenden Bedeutung dieses Verkehrssegments Rechnung getragen werden. Auch die Nähe ausreichend frequentierter Haltestellen des Öffentlichen Nahverkehrs sollen im Einzelfall mit einer möglichen Reduzierung der Stellplatznachweispflicht verbunden sein.

Wie kann ich mich einbringen?

Der Entwurf der städtischen Stellplatz- und Fahrradabstellplatzrichtlinie inklusive Richtzahlentabelle, Synopse und Erläuterungen ist vom 1. bis 15. Oktober 2024 abrufbar unter https://www.bad-neuenahr-ahrweiler.de/aktuelles/. Anregungen und Stellungnahmen zum Entwurf können in diesem Zeitraum an stadtplanung(at)bad-neuenahr-ahrweiler.de gerichtet werden. Die eingegangenen Stellungnahmen werden ausgewertet und in die politischen Beratungen zur Entscheidungsfindung einfließen.