Kreisstadt erinnert an Schneeräumungs- und Glättebeseitigungspflicht

Um Bürgerinnen und Bürgern sowie Gästen einen unfallfreien Winter zu ermöglichen, erinnert die Stadtverwaltung Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer an die den Straßenanliegern obliegende Straßenreinigungspflicht. Hierzu zählen insbesondere die Pflichten zur Schneeräumung und Glättebeseitigung auf Fahrbahnen und Gehwegen in der Zeit von 7 bis 20 Uhr. 

Nach der Grundsatzung Straßenreinigung haben Straßenanlieger in den Wintermonaten die öffentlichen Straßen, Wege, Plätze sowie im Besonderen Gefahrenstellen in ihrem Bereich bis zur Mitte der Fahrbahn zu streuen und von Schnee und Eis zu befreien. Wo kein Gehweg vorhanden ist (z.B. Fußgängerzonen, verkehrsberuhigte Bereiche), gilt ein Streifen von 1,50 Metern Breite entlang der Grundstücksgrenze als Gehweg, der von Anliegerinnen und Anliegern freizuhalten ist.

In Fällen, in denen die Reinigungspflicht an die Stadt gegen Gebühr übertragen wurde, entfällt für den Anlieger die Pflicht, die Fahrbahn zu streuen bzw. zu räumen. Alle anderen Pflichten gemäß der Grundsatzung Straßenreinigung, (z.B. Räumung und Streuen des Gehweges) bleiben erhalten. In diesem Zusammenhang bitten wir Anliegerinnen und Anlieger höflich, keinen Schnee von Privatgrundstücken auf bereits geräumte Straßen und Wege zu räumen.

Die genauen Pflichten der Anlieger sind der Grundsatzung Straßenreinigung zu entnehmen, die im Internet unter www.bad-neuenahr-ahrweiler.de oder im Rathaus eingesehen werden kann.

Reinigungspflichtige, die ihrer Verpflichtung nicht nachkommen, begehen eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 500 Euro geahndet werden kann. Ferner kann in Einzelfällen der Erlass einer ordnungsbehördlichen Verfügung unter Androhung der Ersatzvornahme mit Fristsetzung erforderlich sein. Sofern der Reinigungspflicht in der gesetzten Frist nicht nachgekommen wird, erfolgt die Durchführung auf Kosten des Reinigungspflichtigen.

In der Vergangenheit musste zudem immer wieder festgestellt werden, dass viele Fahrzeuge nicht ordnungsgemäß im öffentlichen Verkehrsraum, besonders in Kreuzungsbereichen, abgestellt wurden. Hierdurch wurde den Räum- und Streufahrzeugen die Durchfahrt erheblich erschwert oder unmöglich gemacht. Die Stadtverwaltung bittet daher eindringlich Fahrzeuge so abzustellen, dass ein reibungsloser Räum- und Streudienst möglich ist.

Die Stadtverwaltung hat ihre Streusalzlager auf der Grundlage der Erfahrungen aus den letzten drei Winterjahren aufgefüllt und entsprechende Reserven gesichert. Für die Mitarbeitenden des städtischen Betriebshofes sowie der zur Unterstützung beauftragten Fremdfirma wurden zusätzliche Rufbereitschafts- und Einsatzzeiten ausgegeben. Zudem werden täglich die Wettervorhersagen des Deutschen Wetterdienstes ausgewertet und im Zweifelsfall – auch nachts – Kontrollfahrten durchgeführt, um bei Schneefall oder Glätte gerüstet zu sein.

Als kostenloser Winterstreugutservice bietet die Stadtverwaltung den Bürgern an verschiedenen Lagerplätzen Streugut in Form von Lavasplitt an. Das Streugut ist an folgenden Standorten zu finden, die durch Schilder entsprechend gekennzeichnet sind:

Stadtteil Ahrweiler 

Alte Ziegelei, 2 Kisten (altes Wasserwerk und oberer Wendehammer)
Am Silberberg (Zufahrt Hotel "Hohenzollern")
Am Silberberg 8
Am Silberberg (Sitzecke, Gabelung Richtung Hohenzollern / Dokumentationsstätte)
Blandine-Merten-Straße (Klostermauer) unten u. oben
Elligstraße 15 und 38
Franziskusstraße
Georg-Habighorst-Straße (Wendeplatz)
Georg-Habighorst-Straße Ecke Ramersbacher Straße                                                                          
Stummerichsweg 5 und 7
Bergfriedhof
Godenelternweg
Alte Linie – Ahornweg
Alte Linie – Ilexweg


Stadtteil Bachem 

Himmelsburger Straße 40 und 145
Himmelsburger Straße Ecke Talweg
Neuenahrer Straße 11 (Parkplatz "Alte Schule")
Pfarrweg Ecke Karlsholweg (ehem. Spielplatz)      


Stadtteil Bad Neuenahr 

Am Glöcknersberg Ecke Willibrordusstraße 12
Am Johannisberg 92
Am Johannisberg Ecke Finkenweg
Bergstraße 41
Burgweg 14
Dorotheenweg 8
Ecke Hardtstraße Dahlienweg
Firststraße 8
Im Dellmich 10 und 39
Im Schwertstal 30
Meisenweg
Waldstraße
Willibrordusstraße (Friedhof Bad Neuenahr)
Willibrordusstraße (Stadtbibliothek)


Stadtteil Ehlingen

Im Auelsgarten (in Höhe Alte Schule)                                       

 

Stadtteil Gimmigen 

Am Petersberg (Wendeplatz)
Bonner Straße Ecke An der Burgpforte
Burgstraße 83 und 91
Im Seifelsgraben Ecke An der Burgpforte
Kapellenstraße 16 und 43
Kapellenstraße Parkplatz am Bürgerhaus

 

Stadtteil Heimersheim 

Auf der Häckelsgass 2
Bachstraße 61
Blenzer Weg 20
Heldenstraße 10
Im Idienbachtal 100
Josef-Schäfer-Weg
Parkplatz Im Bülland

 

Stadtteil Heppingen 

Friedhofsweg
Landskroner Straße (Bürgerhaus)
Schulstraße (Bushaltestelle)
Martinusstraße (Parkplatz)

 

Stadtteil Kirchdaun                                                                             

Am Königsgraben 12
Brunnenstraße Ecke Am Springborn
Eingang Kirche (Treppe)
Scheidskopfstraße 1
Am Weißen Berg
Am Kirchberg


Stadtteil Lohrsdorf 

Ritterstraße 17
Köhlerhofweg Ecke Kleiner Weg
Sinziger Straße Ecke Greener Weg                                            

 

Stadtteil Ramersbach

Ahrtalstraße 3
Mayener Straße (Bushaltestelle)
Auf der Höhe (Kindergarten)
Florianstraße (Spielplatz)
Tannenweg Ecke Kiefernweg


Stadtteil Walporzheim

Im Teufenbach Ecke Wirtschaftsweg
Im Teufenbach 25
Prümer Straße