„Auffahrhilfen“ vor Grundstückseinfahrten sind nicht gestattet

Mitarbeitende der Stadtverwaltung haben zuletzt im gesamten Stadtgebiet verstärkt festgestellt, dass Bürgerinnen und Bürger vor privaten Grundstückseinfahrten im öffentlichen Straßenraum Holz- oder Gummikeile o.ä. als Rampen verlegt haben, um die Auffahrt mit Fahrzeugen am Bordstein zu erleichtern. Da diese „Auffahrhilfen“ (auch „Überfahrhilfen“) einen Eingriff in die Verkehrsfläche darstellen und zudem den Ablauf von Regenwasser in die Kanalisation einschränken, ist ihre Installation nach Straßenverkehrsordnung und Straßenverkehrsgesetz nicht erlaubt.

Die zuständige Abteilung der Stadtverwaltung bittet daher betreffende Bürgerinnen und Bürger, derartige Vorrichtungen, Keile etc. zeitnah zu entfernen. Wer am eigenen Grundstück eine rechtskonforme Auffahrerleichterung herstellen lassen möchte, kann bei der Stadtverwaltung ein Antrag auf Bordsteinabsenkung stellen und diese nach Genehmigung von einer Fachfirma durchführen lassen. 

Ein entsprechendes Formular ist direkt online im Stadtportal abrufbar oder kann telefonisch bei der Verwaltung unter 02641/87-141 angefragt werden. Im Stadtportal ist an gleicher Stelle zudem ein Merkblatt mit weiterführenden Informationen zur Thematik hinterlegt.