Erst Anfang des Jahres hatten die städtischen Gremien den Entwurf des Dorferneuerungskonzeptes Kirchdaun beschlossen. Jetzt haben auch die übergeordneten Behörden das Konzept anerkannt. Damit wird der Weg frei für private Eigentümer ortsbildprägender Gebäude: Diese können ab sofort entsprechende Förderanträge bei der Kreisverwaltung Ahrweiler stellen.
Anfang des Jahres 2023 konnte die Verwaltung, nachdem sie zuvor das Einverständnis des Innenministeriums erhielt, die Entwicklung in Kirchdaun durch die Aufstellung und prozesshafte Bearbeitung eines Dorferneuerungskonzeptes angehen. Dies nach ursprünglichem Start Mitte 2021 und flutbedingter Projektunterbrechung. Nach knapp zweijähriger intensiver Arbeit mit der Bürgerschaft und dem Ortsbeirat, von dem die Initiative zur Entwicklung eines Dorferneuerungskonzepts ausgegangen war, entstand so das Gerüst eines qualifizierten Konzeptes mit zahlreichen Einzelmaßnahmen. Diese beziehen sowohl den öffentlichen als auch den privaten Bereich mit ein.
Das Ortsbild sollte erhalten und gepflegt, die dortige Aufenthaltsqualität und Infrastruktureinrichtungen verbessert und die vorhandene innerörtliche Kommunikation ausgebaut bzw. gestärkt werden. Ebenfalls eine Rolle spielten dabei die Bewahrung und Stärkung des regen Dorf- und Vereinslebens sowie die Berücksichtigung der Belange von Kindern, Jugendlichen und Senioren in allen Bereichen. So konnte gemeinsam eine nachhaltige Zukunftsperspektive – insbesondere auch für kommende Generationen – entwickelt und in einen Entwurf planerisch und textlich aufgenommen werden.
Private Eigentümer können ab sofort für die Erhaltung und Wiederherstellung des Ortsbildes und ortstypischer Gebäude Förderanträge nach der „Verwaltungsvorschrift Dorf“ stellen und eine Förderung von bis zu 30.000 Euro erhalten, maximal jedoch 35 Prozent der anrechenbaren Baukosten. Voraussetzung ist zwingend, dass mit den privaten Baumaßnahmen noch nicht begonnen wurde. Die Mindestinvestition beträgt dabei 7.000 Euro. Ziel der „Privaten Dorferneuerung“ ist es, dass die Gebäude ihr ursprüngliches Erscheinungsbild bewahren und die regionaltypische Bauweise widerspiegeln sollen.
Die bewilligende Behörde ist die Kreisverwaltung Ahrweiler. Vor Antragstellung sollten unbedingt frühzeitig und ggf. direkt in einem Vor-Ort-Termin die jeweiligen Planungsziele mit dem Dorferneuerungsbeauftragten des Kreises, Herrn Krdi, geklärt werden.
Das Antragsprozedere ist auf der Homepage der Kreisverwaltung unter www.kreis-ahrweiler.de/dorferneuerung/private-dorferneuerung zu finden. Ebenso steht die Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler mit Ansprechpartner Gregor Kuntze unterstützend zur Verfügung.