Der Rat der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler hat in seiner Sitzung am 16.08.2021 die nachfolgende Änderungssatzung beschlossen, deren Beschlussfassung hiermit gemäß § 24 Abs. 3 der Gemeindeordnung (GemO) bekannt gemacht wird: 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler vom …
der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler gem. § 25 Abs. 1 Satz 4 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 16 Abs. 2 BauGB über den Beschluss und das Inkrafttreten einer Vorkaufsrechtssatzung für Teilbereiche der Stadtteile Walporzheim und Marienthal.
der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler gem. § 25 Abs. 1 Satz 4 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 16 Abs. 2 BauGB über den Beschluss und das Inkrafttreten einer Vorkaufsrechtssatzung für Teilbereiche der Stadtteile Heimersheim, Ehlingen, Heppingen, Lohrsdorf und Green.
der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler gem. § 25 Abs. 1 Satz 4 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 16 Abs. 2 BauGB über den Beschluss und das Inkrafttreten einer Vorkaufsrechtssatzung für einen Teilbereich des Stadtteils Bad Neuenahr.
der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler gem. § 25 Abs. 1 Satz 4 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 16 Abs. 2 BauGB über den Beschluss und das Inkrafttreten einer Vorkaufsrechtssatzung für Teilbereiche der Stadtteile Ahrweiler und Bachem.