Förderrichtline Lastenfahrräder
Allgemeine Informationen:
Aufgrund der positiven Resonanz wird die kommunale Förderrichtlinie auch 2024 fortgeschrieben. Mit einem Fördervolumen von 10.000 Euro können damit nochmals weitere Lastenfahrräder für Waren- und Personentransporte auf die Straße gebracht werden.
Mehr als die Hälfte aller Autofahrten im städtischen Bereich sind kürzer als drei Kilometer und könnten ohne Weiteres mit dem Fahrrad durchgeführt werden. Dazu braucht es ein Umdenken und den bewussten Umstieg auf das Fahrrad, das Pedelec oder auch ein Lastenfahrrad.
Die Förderrichtlinie für Lastenfahrräder soll Impulse für neue Mobilitätsformen im städtischen Bereich setzen. Sie richtet sich an den Handel, Gewerbetreibende, Hotels, Seniorenheime, Vereine und Familien. Lastenfahrräder können einen beträchtlichen Beitrag zu einem emissionsfreien Waren- und Personentransport und somit zur Verbesserung der Luftqualität in der Stadt leisten. Sie sind meist klimaneutral unterwegs und in der Stadt flexibler als ein PKW. Fahrradfahrer kommen direkt ans Ziel, ohne Parkplatzsuche und Fußweg.
Dank eines breiten Angebots an Antrieben und Aufbauten sind Lastenfahrräder für die verschiedensten Zwecke im Stadtverkehr einsetzbar. Beispielsweise erlaubt ein Kastenaufbau den Transport von Waren oder Werkzeug bei jeder Witterung. Komfortable Sitze ermöglichen die sichere Mitnahme von Kindern oder Seniorinnen und Senioren und der Wocheneinkauf findet auch noch Platz. Spezialfirmen bieten auch Aufbauten für Rollstühle oder spezielle Sitze für behinderte Personen.
Zur Beförderung von Personen, insbesondere von Kindern finden Sie unter folgenden Link weitere Informationen und Hinweise:
https://www.bast.de/DE/Publikationen/Medien/Lastenrad-DL.pdf?__blob=publicationFile&v=2