SGD Nord hat Überschwemmungsgebiet für die Ahr neu abgegrenzt
Die SGD Nord hat das Überschwemmungsgebiet an der Ahr im Landkreis Ahrweiler neu abgegrenzt. Um möglichst schnell Rechtssicherheit zu schaffen, wird im laufenden Festsetzungsverfahren eine Abgrenzung des neuen Überschwemmungsgebietes durch sogenannte Arbeitskarten sichergestellt.
Mit der Veröffentlichung im Staatsanzeiger Rheinland-Pfalz ist dieses ab dem 04.10.2021 gültig. Gleichzeitig tritt die bisherige Rechtsverordnung vom 04.08.2005 außer Kraft.
Nähere Infos finden Sie hier: https://sgdnord.rlp.de/themen/wiederaufbau-ahr/ueberschwemmungsgebiet
Weitere Links
Vorher-Nachher Vergleich des Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz (LVermGeo): https://mapcache.de/ahr/
Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten, Wasserspiegellagen und Hochwassermeldedienst des Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM):https://wasserportal.rlp-umwelt.de/auskunftssysteme