Menuebutton
Menü
Mapbutton
Karte
Suchbutton
Suche

Ergänzende Informationen zur 9. Ausgabe

Stadtrat beriet zur Gewässerwiederherstellung der Ahr

Mitglieder einigen sich in einer Sondersitzung auf bauliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung – Grundkonzept der AuEG von allen Fraktionen begrüßt

Um die Auswirkungen möglicher zukünftiger Hochwasser abzufedern und Leben, Gesundheit und Eigentum bestmöglich zu schützen, ist ein Hochwasserschutzkonzept unter Berücksichtigung der Lehren aus dem Juli 2021 für alle Ahranliegerkommunen von höchster Bedeutung. Während sich ein in der Gründung befindlicher Gewässer-Zweckverband Ahr perspektivisch mit überörtlichen Schutzmaßnahmen befassen soll, arbeitet die Stadt derzeit in Abstimmung mit dem Kreis, SGD und ADD intensiv an einem Konzept für die Gewässerwiederherstellung im Bereich des Stadtgebietes, die einen wichtigen Baustein für den Hochwasserschutz an der Ahr darstellt. Der Stadtrat beschäftigte sich mit dem wichtigen Thema am 7. Dezember in einer außerplanmäßigen Sitzung.

Auf der Grundlage einer Vereinbarung mit der Kreisverwaltung im Juli 2022 ist die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler für die Ahr-Wiederherstellung zwischen ehemaligen Obertorbrücke und Grenze Bad Neuenahr / Heppingen verantwortlich. Per Ratsbeschluss erging der Auftrag an die Aufbau- und Entwicklungsgesellschaft (AuEG), die das Büro LOIDL (Berlin) mit der konzeptionellen Planung zur Wiederherstellung von Ufern, Parks und Grünflächen betraute. Im November 2022 wurde der Freiraumplanerische Masterplan im Stadtrat vorgestellt und fand dort Zustimmung. Vorgesehen sind unter anderem die Erweiterung des Gewässerquerschnittes, die teilweise Verlagerung der Rad- und Fußwege in die Böschung und die grundsätzliche Einbindung von Park- und Grünflächen in Konzept der Retentionsräume.

Gemeinsam mit den Ergebnissen der Untersuchung des Ingenieurbüros Gebler zur ökologischen Wiederherstellung der Gewässerstrukturen bildet der Freiraumplanerische Masterplan eine Grundlage für die Bemessungen der hydraulischen Wirkungen der geplanten Maßnahmen. Ziel der Stadt ist es dabei, durch geeignete bauliche Maßnahmen Einwohnerinnen und Einwohner sowie die Infrastruktur beidseitig der Ahr bei HQ100 (aktuell 505 qm/sek) möglichst schadlos zu halten. Um die rechnerischen Grundlagen zu schaffen erstellte das Ingenieurbüro Winkler und Partner ein hydraulisches Modell anhand einer Simulation eines HQ100-Ereignisses unter neuen Bedingungen nach der Flut 2021. Dabei wurden die Auswirkungen von Geländemodulationen, Hochwasserschutzanlagen, Brückenbauwerken etc. in vier Berechnungsläufen berücksichtigt. Das Ergebnis sind zahlreiche bauliche und landschaftsarchitektonische Maßnahmen, die in Gesamtheit durchgängigen Hochwasserschutz vor HQ100 beidseitig der Ahr ermöglichen sollen.

Hermann-Josef Pelgrim, Geschäftsführer der AuEG, stellte dem Stadtrat das Gesamtkonzept am 7. Dezember vor und erläuterte dabei wichtige und angemessene Maßnahmen am Ahrufer, den Zuflüssen sowie baulichen Strukturen im betreffenden Bereich. Neben Standorten für Wall- und Stützmauern sowie neuem Retentionsraum wird beispielsweise die Prüfung der Wiederherstellung von Obertorbrücke, Brücke Ortlerstraße sowie Schwanenteichbrücke als Hubbrücke vorgeschlagen. Auch an den Mühlenteichen sieht das Konzept besondere Maßnahmen vor, um den Abfluss zu ermöglichen, einen gefährlichen Rückstau jedoch zu verhindern. Im Falle der St.-Piusbrücke stellt sich die Frage, ob ggf. ein Neubau förderfähig und sinnvoll wäre, obwohl die Brücke der Flut im Juli 2021 standgehalten hat. Durch ihre heutige Lage und Bauart würde sie bei zukünftigen HQ100-Hochwasserereignissen einen Einstau bewirken und somit ein erhöhtes Risiko für die umliegende Bebauung darstellen. Fazit des vorgestellten Konzeptes: Ein Hochwasserschutz vor HQ100 neu ist im gesamten Stadtgebiet auf beiden Seiten der Ahr möglich.

Um die geplanten Maßnahmen umzusetzen, sind Baumstandorte in einigen Bereichen gefährdet. Dies betrifft unter anderem die Ahrallee und die Carl-von-Ehrenwall-Allee, aber auch Parkanlagen und die Ahrpromenade. Neupflanzungen sind im Rahmen neuer Grünkonzepte vorgesehen. Insgesamt sollen neue Freiflächen an der Ahr nicht nur für Durchfluss, Retention und die natürliche Entwicklung der Ahr vorgehalten werden, sondern zugleich auch multifunktionalen Mehrwert für die hochwertige Entwicklung der „grün-blauen Mitte“ des Stadtgebiets bieten – für die sportliche Nutzung, Erholung und Freizeit, aber auch Wirtschaft und Tourismus.

Der Stadtrat befürwortete am 7. Dezember einstimmig das Ziel, einen durchgehenden Schutz der Einwohnerinnen und Einwohner sowie der Infrastruktur beidseitig der Ahr vor einem zukünftigen (zumindest) HQ100-Ereignis durch die Umsetzung angemessener baulicher Maßnahmen zu gewährleisten. Grundlage ist das im Rat vorgestellte hydraulische Modell, das in den anstehenden Detailplanungen zu berücksichtigen und umzusetzen ist. Die technischen und finanziellen Vorplanungen einzelner Maßnahmen werden dem Stadtrat zur gegebenen Zeit erneut zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Die AuEG stimmt die Finanzierung der Maßnahmen, also die Umsetzung des Konzeptes, im Rahmen der Vorplanung mit den Fördergebern ab. 

Darüber hinaus beschloss der Rat, die Stadt möge einen Appell an den Landkreis richten, bei der zur Wiederherstellung in ihrer Verantwortung befindlichen Bereichen westlich der Obertorbrücke (u.a. Engstelle Bunte Kuh Walporzheim) und östlich der Gemarkungsgrenze Bad Neuenahr/Heimersheim (u.a. Engstelle B266/Bahnhof Heimersheim) den größtmöglichen Wasserdurchfluss zu planen.

In der Beratung war der Rat sich einig, dass es für den Schutz der Menschen in Bad Neuenahr-Ahrweiler unabdingbar ist, dass im Bereich der Mittel- und Oberahr die notwendigen Hochwasserschutzmaßnahmen alsbald geplant und umgesetzt werden.

Die Beschlussvorlage und die Präsentation der Aufbau- und Entwicklungsgesellschaft können im Ratsinformationssystem der Stadt unter https://bad-neuenahr-ahrweiler.gremien.info/meeting.php?id=ni_2023-STR-158 nachgelesen werden.


Die städtischen Bäder sollen Zukunft haben

Stadtrat beschließt Sanierung der Ahr-Thermen an alter Stelle – Freibadbereich des TWIN kann über Wiederaufbaufonds finanziert werden

Vor der Flut gab es in Bad Neuenahr-Ahrweiler drei öffentliche Bäder: das TWIN Bad Neuenahr-Ahrweiler (mit Hallen- und Freibad), das Freibad Ahrweiler sowie die AhrThermen. Das Freibad Ahrweiler konnte durch das Engagement des Pächters nach der Flut frühzeitig saniert werden und ist bereits seit 2022 wieder in Betrieb.

Um Synergieeffekte zu nutzen, beschloss der Stadtrat im Juli 2022 zunächst, den Wiederaufbau der beiden stark flutgeschädigten Badeeinrichtungen TWIN und Ahrthermen in Form eines Kombinationsbads am ehemaligen TWIN-Standort zu planen. Die Prüfung und Beratungen mit dem Land zu Möglichkeiten der Finanzierung haben jedoch gezeigt, dass diese Wunschlösung nicht wirtschaftlich realisiert werden kann.

Die Ursachen finden sich in den unterschiedlichen Bedingungen der Förderfähigkeit: Der Wiederaufbau der Ahr-Thermen kann entweder auf Grundlage des entstandenen Wertverlustes oder der Reparaturkosten durch den Wiederaufbaufonds gefördert werden. Über die erste Variante würden jedoch selbst bei Inanspruchnahme eines weiteren Förderprogramms nur knapp die Hälfte der erwarteten 30 bis 40 Millionen Euro Gesamtkosten einer Sanierung der Thermen übernommen. Die daher einzig verbleibende Lösung auf Grundlage der Reparaturkosten setzt den Verbleib am alten Standort zwingend voraus. Eine Zusammenlegung von drei Bädern – Ahr-Thermen, TWIN-Hallen- und TWIN-Freibad - am Standort der Ahr-Thermen ist aber nicht möglich.

Der Stadtrat beschloss vor diesem Hintergrund am 7. Dezember den Wiederaufbau der Ahr-Themen am alten Standort. Ein hinsichtlich Raumprogramm und Angebotsstruktur zu erarbeitendes Grundkonzept, bei dem auch Optimierungen, zum Beispiel im Bereich Hochwasserschutz berücksichtigt werden, soll ebenso wie die übrige Nutzung des Grundstücks (Außensauna, ggf. Hotel) den städtischen Gremien erneut zur Beratung vorgelegt werden.

Beim TWIN kann nur der Wiederaufbau des zum Zeitpunkt der Flut im Betrieb gewesenen Freibadbereichs über den Wiederaufbaufonds finanziert werden. Für das bereits vor der Flut zum Abriss und Neubau vorgesehene Hallenbad soll laut Beschluss des Stadtrates vom 7. Dezember 2023 an der bestehenden Raumplanung festgehalten werden. Diese war das Ergebnis eines seinerzeit durchgeführten, extern moderierten und umfangreichen Diskussions- und Moderationsverfahrens mit Vertretern aus Politik, Vereinen und Bürgerschaft und sieht ein 25 mal 10 Meter großes Schwimmerbecken mit vier Wettkampfbahnen (entspricht fünf Trainingsbahnen) und Hubboden, Ein-Meter-Sprungbrett und Drei-Meter-Sprungplattform, ein separates Nichtschwimmer-/Lehrschwimmbecken und einen Kleinkindbereich vor.

Dennoch ergibt sich aufgrund der veränderten Vorbedingungen nach der Flut die Notwendigkeit, die Vorplanung unter Beibehaltung der ursprünglichen Raumplanung zu optimieren. Insbesondere in den Bereichen Statik, Anlagentechnik, Schall- und Hochwasserschutz gibt es mit Blick auf das neue HQ100 Überarbeitungsbedarf. Das bereits vor der Flut mit der Planung beauftragte Büro Krieger soll daher die entsprechenden Leistungsphasen der Vorplanung wiederholen und dabei eine Anpassung der Planung prüfen. Auf dieser Basis inklusive neuer Kostenschätzung gilt es dann, die Finanzierung sicherzustellen. Hier sieht die Stadt neben der bisherigen Finanzierung durch den Bund, der den Neubau des Hallenbades in ein Förderprogramm aufgenommen hat, und den Kreis Ahrweiler auch das Land Rheinland-Pfalz in der Verantwortung. Als Baustein zur Refinanzierung des Hallenbad-Neubaus beschloss der Rat auch erneut, an der bereits vor der Flut geplanten Bebauung der Südwiese des TWIN festzuhalten.