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10.11.2023

Ablagerungen an Gewässern erhöhen Treibgut-Gefahr

Ordnungsamt: Keine Lagerplätze in Ufernähe anlegen

Ob Grünschnitt oder Feuerholz, ob Äste oder Baumstämme, ob Baumaterial oder Maschinen – all dies darf in Gewässernähe nicht abgelegt oder gar gestapelt werden.  Darauf weist aktuell die Ordnungsbehörde der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler hin. Denn: Ablagerungen im Bereich der Ufer lassen bei Hochwasser die Gefahr von Treibgut nochmals massiv ansteigen.

Welch fatale Folgen das haben kann, das zeigten in der Vergangenheit die Hochwässer an der Ahr und ihren Zuflüssen – insbesondere zuletzt die Flutkatastrophe 2021. In Zukunft gilt es, so genannte „Verklausungen“, das heißt Ablagerungen von Material an Brücken oder anderen Engstellen im Fluss, zu verringern oder ganz zu vermeiden. Mit Blick auf Starkregen- und Hochwasservorsorge appelliert daher die städtische Abteilung für Sicherheit, Ordnung und Verkehr, die entsprechenden Bereiche in Ufernähe freizuhalten und dort keine Materialien zu lagern. Entlang des Ahrufers ist das Ablagern von Gegenständen, die den Wasserabfluss behindern können oder die fortgeschwemmt werden können, in einem Bereich von 40 Meter ganzjährig nicht erlaubt, für die Gewässer 3. Ordnung (Bäche) gilt das in einem Bereich von 10 Meter. Im festgesetzten Überschwemmungsgebiet der Ahr ist das Ablagern von Gegenständen, die den Wasserabfluss behindern können oder die fortgeschwemmt werden können, gänzlich untersagt.

Die Mitarbeitenden der Ordnungsbehörde werden die Einhaltung dieser Vorschriften des rheinland-pfälzischen Landeswassergesetzes und des Wasserhaushaltsgesetzes regelmäßig kontrollieren und Verstöße der zuständigen Behörde zur Ahndung weiterleiten.