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15.09.2023

Kirmes: Umleitungen werden ausgeschildert

Parkmöglichkeiten im Stadtteil Bad Neuenahr

Während der Kirmes in Bad Neuenahr werden Schaustellergeschäfte in der Haupt- und Rathausstraße und auf den öffentlichen Parkplätzen City-Ost (Kirmesplatz) und P+R sowie ein Zelt der Freiwilligen Feuerwehr auf dem Postparkplatz aufgebaut. Deshalb sind umfangreiche Verkehrsbeschränkungen und -umleitungen erforderlich. Die Haupt- und Rathausstraße ab der Bergstraße, der Parkplatz City-Ost sowie im weiteren Verlauf die Hauptstraße bis zum Kreisel am Platz von Brasschaat (Bahnhof Bad Neuenahr) werden ab Montag, 25. September bis einschließlich Mittwoch, 4. Oktober, für den Verkehr voll gesperrt.

Das Parken ist ab dem 25. September in den oben aufgeführten Bereichen nicht mehr möglich. Wie jedes Jahr wird auch ein Teilbereich des Parkplatzes am Apollinarisstadion für die Wohnwagen der Schausteller freigehalten. In diesem Bereich kann ab Montag, 25. September nicht mehr geparkt werden. Auf dem Postparkplatz kann ab dem 28. September nicht geparkt werden.

Der innerörtliche Verkehr kann den Bereich der Kirmes in östlicher Fahrtrichtung über die Rathausstraße – Bergstraße zur Heerstraße umfahren. In westlicher Richtung erfolgt die Umleitung über die Heerstraße – Kölner Straße zur Rathausstraße.

Zum Parken während der Kirmes in Bad Neuenahr bieten sich das City-Parkhaus Landgrafenstraße, die Parkplätze Am Gartenschwimmbad und TWIN, das Parkdeck City-Nord in der Rathausstraße, der Parkplatz City Bahnhof Bad Neuenahr in der Hauptstraße sowie der Parkplatz am Apollinarisstadion an. Kirmesbesucher werden gebeten, diese Parkmöglichkeiten zu nutzen.

Die Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler weist ausdrücklich darauf hin, dass in den angrenzenden Straßen um das Kirmesgelände herum nicht geparkt werden darf, um unbedingt notwendige Rettungswege freizuhalten. Autofahrer, die verbotswidrig parken, müssen damit rechnen, dass ihre Fahrzeuge kostenpflichtig abgeschleppt werden. Die Fahrzeugführer werden deshalb um diszipliniertes Verhalten gebeten.

Das Befahren der Veranstaltungsfläche ist nach der Haus- und Platzordnung verboten.