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19.06.2023

Verstärkte Kontrollen und Ahndung

In die Fußgängerzonen der Stadt kehrt auch verkehrlich Normalität zurück

Die Temperaturen steigen und das Leben ist in die Fußgängerbereiche der Stadt zurückgekehrt. So haben zahlreiche Gastronomie- und Einzelhandelsbetriebe nach mühevoller Aufbauarbeit ihre Lokale und Geschäfte wiedereröffnet. Sie geben Besucherinnen und Besuchern der Innenstädte wieder ein Gefühl von Normalität und sorgen damit auch für wieder belebte Innenstädte. Außerdem können auch wieder mehr Gäste begrüßt werden, die das Ahrtal erleben möchten.

Diese erfreuliche Entwicklung macht es erforderlich, dass in den Fußgängerbereichen auch verkehrlich wieder Normalität Einzug hält. Die Stadtverwaltung appelliert daher erneut, das Gebot gegenseitiger Rücksichtnahme zu beachten. Das gilt insbesondere für diejenigen Autofahrerinnen und Autofahrer, die derzeit noch in Fußgängerbereiche einfahren und dort parken. Mit Blick auf die wachsenden Passantenzahlen stellt dies ein zu großes Risiko dar und kann so nicht mehr geduldet werden. Daher wird das Ordnungsamt seine Kontrollen verstärken und Verstöße durch ordnungswidrig abgestellte Fahrzeuge konsequent ahnden.

Um die Sicherheit aller zu gewährleisten, müssen die Regeln der Straßenverkehrs-Ordnung nun wieder umfassend greifen. Die Erfahrung der letzten Monate zeigt, dass dies ohne eine Intensivierung der Kontrollen nicht erreicht werden kann. Die Stadtverwaltung ist sich selbstverständlich bewusst, dass der Wiederaufbau trotz erkennbarer Fortschritte auch in den Fußgängerbereichen noch nicht überall abgeschlossen ist. Daher wird es insbesondere Handwerkerinnen und Handwerkern sowie Eigentümerinnen und Eigentümern weiterhin ermöglicht werden, mit ihren Fahrzeugen die innerstädtischen Baustellen während der geltenden Lieferzeiten weiter anfahren zu können. Außerhalb dieser Zeiten ist für ein Befahren jedoch eine Ausnahmegenehmigung zwingend erforderlich. Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass ein längeres Abstellen der Fahrzeuge in den ausgewiesenen Fußgängerzonen generell verbotswidrig ist.