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11.02.2024

Ökologische Wärmesatzung für Bad Neuenahr-Ahrweiler beschlossen

Die Einführung einer ökologischen Wärmesatzung für die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler wurde im Beschluss zum klimafreundlichen Wiederaufbau im Februar 2023 festgeschrieben. Sie hat als eines von vielen Instrumenten des Klimaschutzes zum Ziel, Klarheit über die Möglichkeiten der Wärmeversorgung im Stadtgebiet zu schaffen und so die Wärmewende voranzubringen. Der Stadtrat stimmte dem Satzungsentwurf in seiner jüngsten Sitzung am Montag, 5. Februar, zu. Zum 1. Januar 2025 wird die ökologische Wärmesatzung in Kraft treten.  


Ein wichtiger Aspekt der Satzung ist die Einführung eines Anschluss- und Benutzungsrechts, das die Menschen im Satzungsgebiet berechtigt, alsbald die Möglichkeit zur Nutzung von Fernwärme zu erhalten – auch wenn es derzeit noch keinen Zugang zu Fernwärme vor dem eigenen Haus gibt. Das ist besonders für Bestandsgebäude interessant, für welche die Fernwärmenutzung aufgrund der höheren Vorlauftemperatur eine echte Alternative gegenüber der Wärmepumpe darstellt. Das Anschluss- und Benutzungsrecht schafft so zusätzliche Freiheiten, indem er eine weitere Option des klimafreundlichen Heizens eröffnen. Die Satzung sowie das genaue Satzungsgebiet als Lageplan können zeitnah im Stadtportal unter https://www.bad-neuenahr-ahrweiler.de/buergerservice/ortsrechtsammlung/ eingesehen werden.


Für den Klima- und Ressourcenschutz sind die Fernwärme und die generelle Ausweitung der nachhaltigen Energieversorgung im Stadtgebiet ein wichtiger Baustein. Daher schreibt die Stadt in der Satzung zudem eine Pflicht zum Anschluss an das Fernwärmenetz und deren Nutzung im selben Satzungsgebiet fest, um das in 2023 beschlossene Gebäudeenergiegesetz des Bundes aufzugreifen und die Möglichkeiten transparent aber auch verbindlich darzustellen. Wer keinen Fernwärme-Anschluss möchte, weil beispielsweise eine andere klimafreundliche Heizmöglichkeit genutzt wird, kann von der Pflicht befreit werden.


Die Stadt plant zeitnah Informationsmöglichkeiten zur ökologischen Wärmesatzung, zum Beispiel in Form einer öffentlichen Veranstaltung, sowie eine allgemeine Übersicht der Eckpunkte im Stadtportal.
Wärmeplanung – Erste Ergebnisse im Sommer erwartet
Neben der Wärmesatzung erstellt die Stadtverwaltung seit einigen Monaten gemeinsam mit einem beauftragten Dienstleister einen kommunalen Wärmeplan. Dieser wird Auskunft darüber geben, wo im Stadtgebiet Potenzialflächen für verschiedene Wärmeversorgungsmöglichkeiten - darunter auch Fernwärme - vorhanden sind. Erste Ergebnisse werden für Sommer 2024 erwartet. Diese können dann dem weiteren Fernwärmeausbau zugrunde gelegt werden; es besteht aber keine rechtliche Verbindlichkeit. Anders als zuletzt teils in der Presse dargestellt, handelt es sich bei der Wärmeplanung um ein eigenständiges Projekt, das die Stadt zusätzlich zur Wärmesatzung verfolgt.