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06.05.2024

Öffentliche Bekanntmachung

Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Direktwahl der Ortsvorsteherinnen / Ortsvorsteher der Ortsbezirke der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler am 09. Juni 2024 gemäß § 62 Abs. 5 KWG

Der Wahlausschuss der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler hat in seiner Sitzung am 25.04.2024 folgende Wahlvorschläge für die Wahl der Ortsvorsteherinnen / Ortsvorsteher in den nachfolgend genannten Ortsbezirken am 09. Juni 2024 zugelassen, die hiermit bekannt gemacht werden: