Menuebutton
Menü
Mapbutton
Karte
Suchbutton
Suche

10.05.2024

Das Abwasserwerk rät: Rückstauklappen überprüfen oder nachrüsten

Schäden durch Starkregen im Rahmen der privaten Eigenvorsorge verringern

Starkregenereignisse, wie Sie in den vergangenen Tagen wieder aufgetreten sind, bringen auch die Straßenentwässerung und das städtische Kanalnetz insgesamt an ihre Grenzen. Die Kanalisation ist grundsätzlich nicht für die Wassermassen ausgelegt, die bei heutigem Starkregen auftreten können. Dadurch kommt es immer wieder zu vorübergehenden Überflutungen von Straßenflächen oder vergleichbaren Wasseransammlungen auf privaten Hofeinfahrten, Terrassen und versiegelten Außenanlagen. Als deutlich schwerwiegenderes Problem kann es jedoch auch dazu kommen, dass Wasser von unten durch die Abflüsse in die Keller hineindrückt und dort Schäden verursacht. Hiervor schützen können geeignete Rückstauklappen in den Gebäuden und als weiße Wannen ausgelegte Kellerräume.

Basierend auf den Erfahrungen der jüngsten Regenereignisse wendet sich das Abwasserwerk der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler jetzt an alle Hauseigentümer im Stadtgebiet. Diese werden gebeten, die Funktionsfähigkeit der installierten fäkaltauglichen Rückstauklappen an ihrem Gebäude zu überprüfen. Wenn ein Haus bislang noch über keine nach den technischen Vorgaben vorgeschriebene Rückstauklappe verfügt, wird dringend empfohlen, dass der Eigentümer diese zeitnah nachrüstet. Bei Bedarf sollte dies dann in Abstimmung mit einem Installateur geschehen.

Bei allem Bemühen der Stadtverwaltung und des städtischen Abwasserwerks, die Kanalisation funktions- und leistungsfähig zu halten, ist eine Überforderung gerade bei Starkregenereignissen nicht gänzlich auszuschließen. Es obliegt daher auch den Eigentümerinnen und Eigentümern im Rahmen der privaten Eigenvorsorge, ihre Gebäude im erforderlichen Umfang vor den Folgen von Starkregen- und Hochwasserereignissen zu schützen. Hierzu können neben der Installation und Wartung von Rückstauklappen auch andere bauliche Maßnahmen am Gebäude gehören.